Gefundene Wildtiere

Vor allem im Frühjahr und Sommer werden sehr häufig Wildtiere bei uns vorgestellt, die in der Natur verletzt oder krank aufgefunden wurden.
Die meisten Finder sind in dem Glauben, dass diese Tiere bei uns einfach abgegeben werden können, damit wir die Behandlung und Weiterversorgung übernehmen. Dem ist leider nicht so! Denn: Der Finder hat, in dem Moment, als er das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen Schützling übernommen! Dazu gehört auch die Übernahme der Tierarztkosten.


Gesetzliche Lage:
Es ist gesetzlich erlaubt, Wildtiere in Not, die nicht unter das Jagdrecht fallen, mitzunehmen und zu versorgen. Jedoch muss man diese wieder in die Natur zurücksetzen, sobald dies möglich ist.
Tiere, die unter das Jagdrecht fallen, (u.a. Füchse, Rehe, Wildenten, Feldhasen, Greifvögel etc), dürfen auch in Notsituationen nicht einfach mitgenommen werden. Hier muss umgehend der zuständige Jäger oder die Polizei informiert werden - sonst macht man sich der Wilderei schuldig. Diese Meldung muss durch den FINDER des Tieres erfolgen und NICHT durch den Tierarzt oder die Auffangstation.


Was machen wir als Tierarztpraxis:
Wir übernehmen, wo nötig und möglich, selbstverständlich gerne die medizinische Versorgung der aufgefundenen Tiere. Allerdings können wir die Pflege oder das Aufpäppeln der Tiere nicht übernehmen. Hier ist der Finder gefragt, der in dem Moment, als er das Tier mitnahm, die volle Verantwortung für seinen Schützling übernommen hat.

Dazu gehört auch, dass alle anfallenden Kosten - im Zweifel auch für den Tierarzt - vom Finder zu übernehmen sind.